Klasse T

Beschreibung der Klasse:

T-AKM-01Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse T geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben; dies gilt nicht bei der Rückfahrt von der praktischen Befähigungsprüfung, sofern der Inhaber der Fahrerlaubnis dabei von einem Fahrlehrer begleitet wird

Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der
Klassen T und L fallen:

  1. Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,
  2. Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege,
  3. landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,
  4. Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,
  5. Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen,
  6. Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden, und
  7. Winterdienst.

Mindestalter:

16 Jahre
16 Jahre bis 18 Jahre Zugmaschinen  max. 40 km/h
18 Jahre Zugmaschinen ab 40 km/h

Geltungsdauer:

Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Die Gültigkeit der Führerscheine wird auf 15 Jahre befristet.

Vorbesitz erforderlich:

nein

Probezeit:

Nein

Einschluss anderer Fahrerlaubnisklassen:

Klasse L
Klasse AM

weitere Voraussetzungen:

Personalausweis oder amtlich anerkannter Identifikationsnachweis, biometrisches Behördenpassbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, Führerscheinantrag

Mindestumfang der theoretischen Ausbildung in der Klasse:

12 Themen Grundstoff
6 Themen klassenspezifischer Zusatzstoff

Mindestumfang der praktischen Ausbildung in der Klasse:

Praktische Fahrstunden

theoretische Prüfung:

Ja, frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters

praktische Prüfung:

  • erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung
  • frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters
  • am Hauptwohnsitz, Ausbildungsort, Schulort, Studiumsort, Arbeitsort oder nahegelegenen Prüfort oder anderen Prüfort auf Antrag
  • 70 Minuten
  • Abfahrtkontrolle
  • Verbinden und Trennen von Fahrzeugen
  • Eine Grundfahraufgabe
  • Fahren

Kommentare sind geschlossen.