Weiterbildung

Alle gewerblichen Kraftfahrer/in Personenverkehr oder Güterverkehr müssen zukünftig eine sogenannte „obligatorische Weiterbildung“ WB durchlaufen.

  • aller 5 Jahre
  • insgesamt 35 Stunden á 60 Minuten,
  • eine Ausbildungseinheit muss mindestens 7 Zeitstunden sein
  • Aufteilung auf 5 Jahre möglich
  • Ein Teil kann auf Fahrertraining oder Simulator entfallen
  • keine Abschlussprüfung
  • Nachweis ist Zertifikat der Teilnahme

Erste Weiterbildung muss gemacht werden:

1. Führerscheinneulinge

  •  5 Jahre nach der GQ

2. KOM Fahrer/in

  • bis spätestens 10.09.2013
  • Ausnahme Angleichung an Führerscheinumtausch bis spätestens 10.09.2015

3. LKW Fahrer/in

  •  bis spätestens 10.09.2014
  • Ausnahme Angleichung an Führerscheinumtausch bis spätestens 10.09.2016

 Nachweis der Qualifikation:

Nach der Teilnahme an der Weiterbildung bekommt man z.B. von der Fahrschule ein Zertifikat über die Teilnahme ausgehändigt. Mit diesem Zertifikat muss man bei der unteren Landesbehörde (evtl. Führerscheinstelle) den Führerschein mit der Schlüsselzahl 95 beantragen.

Der Nachweis darüber, dass die Qualifikation zur gewerblichen Nutzung der Fahrerlaubnis durch Grundqualifikation bzw. Weiterbildung vorliegt, wird durch einen Eintrag im EU Kartenführerschein Spalte 12 dokumentiert. Hierzu ist mit der Richtlinie 2003/59/EG der Gemeinschaftscode „95“ eingeführt worden:

„95. Kraftfahrerin/Kraftfahrer, die/der Inhaberin/Inhaber eines Befähigungsnachweises ist und die Befähigungspflicht nach dem Gesetz über die GQ und WB der Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer bestimmter Kfz für den Güterkraft- oder Personenverkehr bis zum ….. erfüllt (zum Beispiel 95.01.01.2012)“

Indirekte Folge dieser Regelung ist, dass der Umtausch „alter Führerscheine“ in neue Kartenführerscheine erforderlich wird.

Kommentare sind geschlossen.