Klasse A offen

Beschreibung der Klasse:

2-A2-02Krafträder ( auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und

3-A24-02dreirädrige Kraftfahrzeuge ohne Anhänger mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

3-A24-10Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.

Mindestalter:

24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang,

21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder

20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren. (Stufenführerschein)

Geltungsdauer:

Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Die Gültigkeit der Führerscheine wird auf 15 Jahre befristet.

Vorbesitz erforderlich:

Nein

Probezeit:

Ja, zwei Jahre ab Erteilung der Fahrerlaubnis, sofern nicht durch andere Klasse vorher angeordnet.

Verlängerung um zwei Jahre auf 4 Jahre bei folgenden Verstößen z.B.:
das Rechtsfahrgebot
die Geschwindigkeit
den Abstand
das Überholen
die Vorfahrt
das Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
die Benutzung von Autobahnen und Kraftfahrstraßen
das Verhalten an Bahnübergängen
das Verhalten an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen
das Verhalten an Fußgängerüberwegen
übermäßige Straßenbenutzung
das Verhalten an Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Zeichen 206 (Halt! Vorfahrt gewähren!) sowie gegenüber Haltzeichen von Polizeibeamten
Alkohol und berauschende Mittel
begleitendes Fahren

Einschluss anderer Fahrerlaubnisklassen:

Klasse AM, Klasse A1, Klasse A2

weitere Voraussetzungen:

Personalausweis oder amtlich anerkannter Identifikationsnachweis, biometrisches Behördenpassbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, Führerscheinantrag

Mindestumfang der theoretischen Ausbildung in der Klasse:

keine, wenn Vorbesitz A2 länger als 2 Jahre

12 Themen Grundstoff
4 Themen klassenspezifischer Zusatzstoff

Mindestumfang der praktischen Ausbildung in der Klasse:

Praktische Fahrstunden

ohne Vorbesitz der Klasse AM/A1/A2
5 x Schulung auf Bundes oder Landstraßen
4 x Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen
3 x Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

mit Vorbesitz der Klasse AM
5 x Schulung auf Bundes oder Landstraßen
4 x Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen
3 x Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

mit Vorbesitz der Klasse A1
3 x Schulung auf Bundes oder Landstraßen
2 x Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen
1 x Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

mit Vorbesitz der Klasse A2 bis 2 Jahre
3 x Schulung auf Bundes oder Landstraßen
2 x Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen
1 x Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

mit Vorbesitz der Klasse A2 länger als 2 Jahre
keine besonderen Ausbildungsfahrten

theoretische Prüfung:

frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters oder Ablauf der Frist
Ja, wenn Direkteinstieg
Ja, wenn Vorbesitz A2 bis 2 Jahre
keine, wenn Vorbesitz A2 länger als 2 Jahre

praktische Prüfung:

  • erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung
  • frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters
  • am Hauptwohnsitz, Ausbildungsort, Schulort, Studiumsort, Arbeitsort oder nahegelegenen Prüfort oder anderen Prüfort auf Antrag
  • 70 Minuten bei Direkteinstieg
  • 40 Minuten bei Aufstieg von A2
  • sechs Grundfahraufgaben bei Direkteinstieg
  • vier Grundfahraufgaben bei Aufstieg von A2
  • Fahren

Bei Prüfungen der Klassen A, A1, A2 und AM muss der Bewerber geeignete Motorradschutzkleidung, bestehend aus einem passenden Motorradhelm, Motorradhandschuhen, einer eng anliegenden Motorradjacke, einem Rückenprotektor (falls nicht in Motorradjacke integriert), einer Motorradhose und Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz tragen.

Beschränkung im Führerschein, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug ohne Kupplungspedal (…Automatikführerschein) abgelegt wird.

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