Klasse BE

Beschreibung der Klasse:

Ba-04Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

Die zulässige Gesamtmasse einer Fahrzeugkombination errechnet sich aus der Summe der zulässigen Gesamtmasse der Einzelfahrzeuge ohne Berücksichtigung von Stütz- und Aufliegelasten.

Mindestalter:

  • 18 Jahre
  • 17 Jahre bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 nach § 48a,
  • 17 Jahre, mit vorheriger MPU, bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden

Bis zum Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters von 18 Jahren ist die Fahrerlaubnis mit den Auflagen zu versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses Gebrauch gemacht werden darf. Die Auflagen entfallen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter von 18 Jahren erreicht hat.

Geltungsdauer:

Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Die Gültigkeit der Führerscheine wird auf 15 Jahre befristet.

Vorbesitz erforderlich:

Eine Fahrerlaubnis der Klasse BE, C1E, CE, D1E oder DE darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis für das ziehende Fahrzeug besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse BE, C1E, CE, D1E oder DE frühestens mit der Fahrerlaubnis für das ziehende Fahrzeug erteilt werden.

Einschluss anderer Fahrerlaubnisklassen:

nein

weitere Voraussetzungen:

Personalausweis oder amtlich anerkannter Identifikationsnachweis, biometrisches Behördenpassbild, Führerscheinantrag

Mindestumfang der theoretischen Ausbildung in der Klasse:

Wird in der Klasse B unterrichtet und geprüft.

Mindestumfang der praktischen Ausbildung in der Klasse:

Praktische Fahrstunden, sowie mindestens
3 x 45 min. Schulung auf Bundes- oder Landstraße
1 x 45 min. Schulung auf Autobahnen
1 x 45 min. Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

theoretische Prüfung:

keine

praktische Prüfung:

  • frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters
  • am Hauptwohnsitz, Ausbildungsort, Schulort, Studiumsort, Arbeitsort oder nahegelegenen Prüfort oder anderen Prüfort auf Antrag
  • 55 Minuten
  • Verbinden und Trennen von Fahrzeugen
  • Eine Grundfahraufgabe
  • Fahren

Beschränkung auf Automatikführerschein bei Prüfung ohne Kupplungshebel oder Kupplungspedal.

Probezeit:

Ja, zwei Jahre ab Erteilung der Fahrerlaubnis, sofern nicht durch andere Klasse vorher angeordnet.

  • Verlängerung um zwei Jahre auf 4 Jahre bei folgenden Verstößen z.B.:
  • das Rechtsfahrgebot
  • die Geschwindigkeit
  • den Abstand
  • das Überholen
  • die Vorfahrt
  • das Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
  • die Benutzung von Autobahnen und Kraftfahrstraßen
  • das Verhalten an Bahnübergängen
  • das Verhalten an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen
  • das Verhalten an Fußgängerüberwegen
  • übermäßige Straßenbenutzung
  • das Verhalten an Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Zeichen 206 (Halt! Vorfahrt gewähren!)
  • sowie gegenüber Haltzeichen von Polizeibeamten
  • Alkohol und berauschende Mittel
  • begleitendes Fahren

Begleitendes Fahren ab 17 Jahre:

  • Mindestens eine Person
  • entfällt bei Erreichen des Mindestalters
  • begleitende Person ist ausschließlich Ansprechpartner für Sicherheit beim Führen des Kfz
  • begleitende Person soll Rat erteilen und kurze Hinweise geben
  • Anforderungen an begleitende Person / Personen:
  • mindestens 30 Jahre alt
  • mindestens fünf Jahre Inhaber der Klasse B
  • nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister
  • nicht unter Wirkung von berauschenden Mitteln
  • nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut

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