Beschreibung der Klasse:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der
Klassen T und L fallen:
- Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,
- Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege,
- landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,
- Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,
- Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen,
- Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden, und
- Winterdienst.
Mindestalter:
16 Jahre
Geltungsdauer:
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Die Gültigkeit der Führerscheine wird auf 15 Jahre befristet.
Vorbesitz erforderlich:
nein
Probezeit:
Nein
Einschluss anderer Fahrerlaubnisklassen:
nein
weitere Voraussetzungen:
Personalausweis oder amtlich anerkannter Identifikationsnachweis, biometrisches Behördenpassbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, Führerscheinantrag
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung in der Klasse:
12 Themen Grundstoff
2 Themen klassenspezifischer Zusatzstoff
Mindestumfang der praktischen Ausbildung in der Klasse:
auf individuellen Wunsch
theoretische Prüfung:
Ja, frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters
praktische Prüfung:
keine